Greift da eigentlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Sei es eine Künstliche Intelligenz (KI), die Bewerbungen vorsortiert, oder smarte Systeme für Maschinen: Maschinelles Lernen (ML) hebt die industrielle Produktion aber auch Verwaltungen auf eine neue Ebene. Neben den faszinierenden technischen Möglichkeiten herrscht aber oft Unsicherheit, welche rechtlichen Aspekte beim Einsatz beachtet werden müssen. Deckt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch die Nutzung einer KI ab?

Antworten und Hilfestellungen bietet der Statusreport “Maschinelles Lernen in KMU” der VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik (GMA). Der Report von November 2020 befasst sich damit, wie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Methoden des maschinellen Lernens einbinden können. Der rechtliche Aspekt ist hierbei wichtig.

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